{"id":1009,"date":"2021-03-16T15:40:31","date_gmt":"2021-03-16T15:40:31","guid":{"rendered":"https:\/\/vaumatec.de\/?page_id=1009"},"modified":"2022-10-04T10:13:00","modified_gmt":"2022-10-04T10:13:00","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vaumatec.de\/fr\/agb\/","title":{"rendered":"CGV"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;Hero&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#bdbcbc&#8220; use_background_color_gradient=&#8220;on&#8220; background_color_gradient_type=&#8220;circular&#8220; background_color_gradient_direction_radial=&#8220;top left&#8220; background_color_gradient_stops=&#8220;#bdbcbc 0%|#bdbcbc 100%&#8220; background_color_gradient_overlays_image=&#8220;on&#8220; background_color_gradient_start=&#8220;#bdbcbc&#8220; background_color_gradient_end=&#8220;#bdbcbc&#8220; background_enable_image=&#8220;off&#8220; background_position=&#8220;bottom_left&#8220; height_tablet=&#8220;150px&#8220; 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Geltung der Bedingungen, Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie der handels\u00fcblichen VDW-Bedingungen. Diese gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenl\u00e4ufige Bedingungen des K\u00e4ufers unter dem Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind lediglich dann wirksam, wenn wir die Abweichung schriftlich best\u00e4tigt haben.<\/p>\n<p>2. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und \u00e4hnlichen Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>II. Angebot<\/strong><\/p>\n<p>Jegliche Angebote verstehen sich freibleibend. F\u00fcr die Ausf\u00fchrung sind die Angebotsabbildungen bzw. ggf. Katalogabbildungen mit der Ma\u00dfgabe verbindlich, dass eine \u00c4nderung der Konstruktion, Ma\u00dfe und Gewichte vorbehalten bleibt.<\/p>\n<p><strong>III. Umfang der Lieferung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend. Jede Erg\u00e4nzung, Ab\u00e4nderung oder Nebenabreden bed\u00fcrfen unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Ein Widerruf eines uns erteilten Auftrages ist auch dann ausgeschlossen, wenn er von uns nicht schriftlich best\u00e4tigt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IV. Lieferzeit<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. die Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigung oder Genehmigung oder die Leistung einer Anzahlung erf\u00fcllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verz\u00f6gerung zu vertreten haben.<\/p>\n<p>2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Dies gilt auch, falls eine Abnahme zu erfolgen hat.<\/p>\n<p>3. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen, werden wir den Besteller hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers werden unverz\u00fcglich erstattet. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn weder uns noch unserem Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.<\/p>\n<p>4. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Schaden, so kann der Besteller vorbehaltlich des R\u00fccktrittsrechts gem\u00e4\u00df Ziff. IX. den Ersatz eines Verzugsschadens verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jeden Monat \u00bd v.H., im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 v.H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df benutzt werden kann; dies gilt nicht, sofern die Verz\u00f6gerung auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung des Verwenders oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Verwenders beruht. Dies gilt auch f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.<\/p>\n<p>5. Wird der Versand auf Wunsch des K\u00e4ufers verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten f\u00fcr jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den K\u00e4ufer mit angemessener, verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>V. Preis und Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager, einschlie\u00dflich Verladung im Lager, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Zu allen Preisen kommt die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher H\u00f6he hinzu.<\/p>\n<p>2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung ohne jeden Abzug sofort nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft, sp\u00e4testens mit Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Wir sind berechtigt, trotz etwaiger anders lautender Bestimmung des K\u00e4ufers, Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<\/p>\n<p>3. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.<\/p>\n<p>4. Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VI. Gefahr\u00fcbergang, Entgegennahmen, Leistungen durch Dritte<\/strong><strong><br \/><\/strong><\/p>\n<p>1. Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der Absendung der bestellten Ware bzw. der Lieferteile auf den K\u00e4ufer \u00fcber, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Anfuhr, Aufstellung oder Inbetriebnahme \u00fcbernommen haben. Eine etwa vereinbarte Abnahme muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>2. Verz\u00f6gert sich der Versand in Folge von Umst\u00e4nden, die der K\u00e4ufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den K\u00e4ufer \u00fcber; jedoch ist auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.<\/p>\n<p>3. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom K\u00e4ufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VIII. entgegenzunehmen.<\/p>\n<p>4. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>5. Die Abnahme gilt sp\u00e4testens 10 Tage nach Anlieferung als erfolgt. Wir verpflichten uns, den K\u00e4ufer hierauf besonders hinzuweisen. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass die Versendung der bestellten Ware bzw. der Lieferteile durch uns ausgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>6. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, bei Lieferung von gebrauchten Gegenst\u00e4nden im Fall einer vereinbarten Gew\u00e4hrleistung diese auf das Vorhandensein von M\u00e4ngeln zu untersuchen und vorhandene M\u00e4ngel uns innerhalb von 4 Wochen ab Anlieferung mitzuteilen. Bei Lieferung von neuen Sachen muss die Mitteilung bei offensichtlichen M\u00e4ngeln ebenfalls innerhalb von 4 Wochen erfolgen, bei nicht offensichtlichen M\u00e4ngeln sp\u00e4testens 6 Monate ab der Abnahme.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.<\/p>\n<p>2. Der K\u00e4ufer ist zur Ver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware ohne schriftliche vorherige Genehmigung durch uns nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir erm\u00e4chtigen den K\u00e4ufer insofern widerruflich, die an uns abgetretene Forderung f\u00fcr unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderung wird der K\u00e4ufer die Abtretung offenlegen und jenem die erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen geben.<\/p>\n<p>3. Der K\u00e4ufer darf den Liefergegenstand bzw. die bestellte Ware weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verf\u00fcgungen bzw. Zugriffe durch Dritte hat der K\u00e4ufer uns unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>4. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf dessen Kosten zur\u00fcckzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt sowie die Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VIII. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdr\u00fccklich zugesicherter Eigenschaften geh\u00f6rt, haften wir unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche unbeschadet Abschnitt IX. wie folgt:<\/p>\n<p>1. Gebrauchte Maschinen werden, sofern keine anderen Bedingungen im Auftrag vereinbart werden, ohne jegliche Gew\u00e4hrleistung verkauft. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie.<\/p>\n<p>2. Das Recht des K\u00e4ufers, Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln geltend zu machen, verj\u00e4hrt in allen F\u00e4llen nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistung. Die Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistung bedarf der rechtzeitigen schriftlichen R\u00fcge innerhalb der vereinbarten Gew\u00e4hrleistungszeit. Alle Anspr\u00fcche des Bestellers \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt auch f\u00fcr die Verj\u00e4hrung von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen in der Lieferkette gem \u00a7 445 b Abs. 1 BGB, sofern der Vertrag in dieser Lieferkette kein Verbrauchsg\u00fcterkauf ist. Die Ablaufhemmung aus \u00a7 445 b Abs. 2 BGB bleibt unber\u00fchrt. F\u00fcr vors\u00e4tzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.<\/p>\n<p>3. Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die ausfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder von diesem betraute Dritte, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse.<\/p>\n<p>4. Zur Vornahme aller der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der K\u00e4ufer uns nach Verst\u00e4ndigung drei Wochen Zeit zu geben, anderenfalls sind wir von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<\/p>\n<p>5. Die Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>6. Durch Seiten des K\u00e4ufers oder Dritten unsachgem\u00e4\u00df, ohne vorherige Genehmigung durch uns vorgenommenen \u00c4nderungen oder Instandsetzungen wird die Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.<\/p>\n<p>7. Weitere Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen (z.B. Schadensersatzforderungen wegen Produktionsausfall u.\u00e4.), sofern sie nicht auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung von uns oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen von uns beruhen; dies gilt auch f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IX. Recht des K\u00e4ufers auf R\u00fccktritt, sonstige Haftung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der K\u00e4ufer kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbergang endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird.<\/p>\n<p>2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV. der Gesch\u00e4ftsbedingen vor und gew\u00e4hrt der K\u00e4ufer uns, als in Verzug befindend, eine angemessene Nachfrist mit der ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der K\u00e4ufer zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/p>\n<p>3. Tritt die Unm\u00f6glichkeit w\u00e4hrend des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des K\u00e4ufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.<\/p>\n<p>4. Der K\u00e4ufer hat ferner ein Recht zur R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages oder zur Herabsetzung der Verg\u00fctung, wenn wir eine uns gestellte Nachfrist f\u00fcr die Ausbesserung oder Ersatzteillieferung bez\u00fcglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Gesch\u00e4ftsbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Eine Schadensersatzforderung hierdurch kann nicht anerkannt werden. Das Recht des K\u00e4ufers auf R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages besteht auch in sonstigen F\u00e4llen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzteillieferung durch uns.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>X. Softwarenutzung<\/strong><\/p>\n<p>Soweit im Liefergegenstand Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, die gelieferte Sache einschlie\u00dflich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf den daf\u00fcr bestimmten Liefergegenstand \u00fcberlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang (\u00a7 69 a ff. UrhG) vervielf\u00e4ltigen, \u00fcberarbeiten, \u00fcbersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlie\u00dflich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Vertragsbeziehungen gilt Deutsches Recht. Der Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, Dillingen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XII. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie m\u00f6glich verwirklicht.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma vaumatec Werkzeugmaschinen GmbH &amp; Co.KG(Sitz B\u00e4chingen, Stand 04\/2022)I. Geltung der Bedingungen, Allgemeines 1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie der handels\u00fcblichen VDW-Bedingungen. Diese gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. 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